Veröffentlichungen des Gasnetzbetriebes

Netzzugangsbedingungen

Die Stadtwerke Quedlinburg GmbH betreibt ein örtliches Verteilnetz, welches sie im Rahmen eines liberalisierten Erdgasmarktes, Transportkunden für die entgeltliche Nutzung zur Verfügung stellt.

Details hierzu werden im Lieferantenrahmenvertrag Gas (Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung) zwischen dem Transportkunden und dem Netzbetreiber geregelt. Als Basis für die Aufnahme von Verhandlungen für den Netzzugang dienen die nachfolgend aufgeführten Bedingungen.

Netznutzungsvertrag KoV 13 - gültig ab 01.10.2022

Netznutzungsentgelte

Alle in den Preisblättern aufgeführten Preise sind Jahrespreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Steuern. Sie beziehen sich ausschließlich auf das örtliche Verteilnetz und beinhalten die gewälzten Kosten der Netzentgelte der vorgelagerten Netze der Stadtwerke Quedlinburg GmbH.

Für die Netznutzung zur Belieferung von Standartlastprofilkunden im Sinne des § 29 Abs. 1 GasNZV erheben die SWQ entsprechend des § 18 Abs. 4 GasNEV einen Arbeitspreis plus Grundpreis.

Für die Netznutzung zur Belieferung von Kunden mit registrierender Leistungsmessung im Sinne der Anschlussdefinition des § 29 GasNZV erheben die Stadtwerke Quedlinburg GmbH ein Entgelt gemäß § 18 Abs. 3 GasNEV.

Das zu Zahlende Netznutzungsentgelt ist die Summe des Jahresarbeitspreises und Grundpreis bzw. des Jahresleistungspreises.

Des Weiteren sind die Entgelte für Messung und Abrechnung gemäß der Preisblätter hinzuzurechnen.

Es fallen zuzüglich der in den Preisblättern zu entnehmenden individuellen Entgelte für die Nutzung des örtlichen Verteilnetzes der Stadtwerke Quedlinburg GmbH weitere mit der Belieferung des Letztverbrauchers in Verbindung stehenden Kosten/Entgelte an für:

  • Konzessionsabgabe
  • Differenzmengen entsprechen § 29 Abs. 5 – 8 GasNZV

Messstellen- und Messrahmenvertrag

Netzanschluss

Weitere Veröffentlichungen

Gesetze