Veröffentlichungen des Gasnetzbetriebes
Netzzugangsbedingungen
Die Stadtwerke Quedlinburg GmbH betreibt ein örtliches Verteilnetz, welches sie im Rahmen eines liberalisierten Erdgasmarktes, Transportkunden für die entgeltliche Nutzung zur Verfügung stellt.
Details hierzu werden im Lieferantenrahmenvertrag Gas (Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung) zwischen dem Transportkunden und dem Netzbetreiber geregelt. Als Basis für die Aufnahme von Verhandlungen für den Netzzugang dienen die nachfolgend aufgeführten Bedingungen.
Netznutzungsvertrag KoV 13 - gültig ab 01.10.2022
- Lieferantenrahmenvertragvertrag KoV 13 - gültig ab 01.10.2022
- Anlage 1: Preisblatt Netzentgelte Gas - gültig ab 01.01.2024
- Anlage 1: Preisblatt Netzentgelte Gas - gültig ab 01.01.2023
- Anlage 1: Preisblatt Netzentgelte Gas - gültig bis 31.12.2022
- Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Gas
- Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5: Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6: Wortlaut des § 18 NDAV
- Anlage 7: Begriffsbestimmungen
- Anlage 8: Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung
Netznutzungsentgelte
Alle in den Preisblättern aufgeführten Preise sind Jahrespreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Steuern. Sie beziehen sich ausschließlich auf das örtliche Verteilnetz und beinhalten die gewälzten Kosten der Netzentgelte der vorgelagerten Netze der Stadtwerke Quedlinburg GmbH.
Für die Netznutzung zur Belieferung von Standartlastprofilkunden im Sinne des § 29 Abs. 1 GasNZV erheben die SWQ entsprechend des § 18 Abs. 4 GasNEV einen Arbeitspreis plus Grundpreis.
Für die Netznutzung zur Belieferung von Kunden mit registrierender Leistungsmessung im Sinne der Anschlussdefinition des § 29 GasNZV erheben die Stadtwerke Quedlinburg GmbH ein Entgelt gemäß § 18 Abs. 3 GasNEV.
Das zu Zahlende Netznutzungsentgelt ist die Summe des Jahresarbeitspreises und Grundpreis bzw. des Jahresleistungspreises.
Des Weiteren sind die Entgelte für Messung und Abrechnung gemäß der Preisblätter hinzuzurechnen.
Es fallen zuzüglich der in den Preisblättern zu entnehmenden individuellen Entgelte für die Nutzung des örtlichen Verteilnetzes der Stadtwerke Quedlinburg GmbH weitere mit der Belieferung des Letztverbrauchers in Verbindung stehenden Kosten/Entgelte an für:
- Konzessionsabgabe
- Differenzmengen entsprechen § 29 Abs. 5 – 8 GasNZV
- Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2025
- Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2024
- Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2023
- Netznutzungsentgelte, gültig bis 31.12.2022
- Netznutzungsentgelte, gültig bis 31.12.2021
- Netznutzungsentgelte, gültig bis 31.12.2020
- Netznutzungsentgelte, gültig bis 30.06.2020
- Preisblatt der Mehr- und Mindermengen Gas
Messstellen- und Messrahmenvertrag
Netzanschluss
- Anmeldung zum Anschluss an das Gas-Verteilnetz
- Inbetriebsetzung einer Gas-Kundenanlage
- Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
- Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Ergänzende Bedingungen der SWQ zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Anlage 1 – Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SWQ zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- DVGW-G2000
- Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss Gas
- Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz
Weitere Veröffentlichungen
- Brennwerte
- Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Absatz 2 EnWG
- Marktgebietszuordnung Gas
- Standardlastprofile nach § 24 GasNZV
- § 23 c Abs. 4 EnWG - Strukturmerkmale
- Netzbezogene Daten
- Netzkarte Gas des gesamten Versorgungsgebietes
- Verfahrensspezifische Parameter - Netzbetreiberinformationen
- EDIFACT-Zertifikat Netzbetreiber Gas bis Oktober 2024
- EDIFACT-Zertifikat Netzbetreiber Gas ab 30. Oktober 2024