Ersatzversorgung mit Strom

Die Ersatzversorgung mit Strom im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Quedlinburg GmbH erfolgt zu nachfolgenden Preisen und Bedingungen, wenn: 

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Stromlieferant zugeordnet werden kann, oder

  • der Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten in das Netz der Stadtwerke Quedlinburg GmbH einspeist

Ersatzversorgung mit Strom für Nicht-Haushaltskunden

Im Rahmen der Ersatzversorgung beliefern wir Nicht-Haushaltskunden im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Quedlinburg GmbH zu folgenden Preisen und Bedingungen mit Strom, wenn: 

  • der Anschlussnutzer die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke nutzt und einen Strombedarf >10 000 kWh/Jahr hat

Strompreise für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden ab 01.01.2024

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr*364,28 €
Grundpreis pro Monat* 30,36 €
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde* 55,87 ct

*Die vorgenannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet und verstehen sich brutto inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Z. 19 %

Stand Januar 2024

Archiv - Ersatzversorgung mit Strom für Nicht-Haushaltskunden

Schlichtungsstelle ENERGIE

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de/