Anmeldung zum Anschluss an das Stromnetz
Informationen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
Die Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz ist einzureichen für:
- Neue Anschlussnutzeranlagen
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
- Leistungserhöhungen, die die gesetzliche Freigrenze von 30 kW pro Netzanschluss überschreiten
- Vorübergehend angeschlossene Anlagen (Baustromversorgungen)
- Stationäre elektrische Speicher, wenn deren Summen-, Bemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitet
- Energieerzeugungsanlagen
- Einsatz von Notstromaggregaten
- Geräte zur Klimatisierung
- Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kVA
- Wärmepumpenanlage
Gemäß VDE-AR-N 4100 sowie § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung sind Erweiterungen und Änderungen von elektrischen Anlagen, als auch die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen.