Informationen zum Messstellenbetrieb
Noch befinden Sie sich in jedem Haus - analoge Dreh- und Wechselstromzähler. Da bei diesen Zählern u. a. keine Fernauslesung möglich ist, muss jedes Jahr, mindestens zur Erstellung der Jahresschlussrechnung, eine Ablesung der Zähler mit hohem Zeit- und Personalaufwand erfolgen. Dies ist nur einer der Nachteile; in Zukunft wird sich das in Quedlinburg ändern - die Zähler der Stadtwerke Quedlinburg werden smart.
Die Stadtwerke Quedlinburg verpflichten sich gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsBG), als grundzuständiger Messstellenbetreiber, intelligente Messysteme und moderne Messeinrichtungen zu installieren.
Wie dieser Austausch, der bisher analogen Zähler erfolgt und wer mit der modernen Technik ausgestattet wird, erfolgt zum Teil auf der Grundlage von Gesetzen und zum Teil auf der Basis betrieblich organisatorischer Bedingungen. Weitere Informationen können Sie den nachfolgenden Dokumenten und Links entnehmen.
- Messstellenvertrag Strom für Endkunden
- Abrechnungsvereinbarung Messstellenbetriebsentgelt mit Lieferanten
- Preisblatt gem. Messstellenbetriebsgesetz (MsBG), gültig ab 01.01.2024
- Preisblatt gem. Messstellenbetriebsgesetz (MsBG), gültig ab 01.01.2023
- Preisblatt gem. Messstellenbetriebsgesetz (MsBG), gültig bis 31.12.2022
- Preisblatt gem. Messstellenbetriebsgesetz (MsBG), gültig bis 31.12.2020
- Preisblatt gem. Messstellenbetriebsgesetz (MsBG), gültig bis 30.06.2020
- Preisblatt gem. Messstellenbetriebsgesetz (MsBG), gültig bis 31.12.2019
- Das Messstellenbetriebsgesetz (MsBG)