Ersatzversorgung mit Strom
Die Ersatzversorgung mit Strom im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Quedlinburg GmbH erfolgt zu nachfolgenden Preisen und Bedingungen, wenn:
vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Stromlieferant zugeordnet werden kann, oder
der Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten in das Netz der Stadtwerke Quedlinburg GmbH einspeist
Ersatzversorgung mit Strom für Haushaltskunden
Im Rahmen der Ersatzversorgung beliefern wir Haushaltskunden im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Quedlinburg GmbH gem. § 38 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) - zu den Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der SWQ
- wenn der Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt verbraucht
Strompreise für die Ersatzversorgung ab 01.01.2024 für Haushaltskunden
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr* | 214,28 € | |
Grundpreis pro Monat* | 17,86 € | |
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde* | 55,87 ct |
*Die vorgenannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet und verstehen sich brutto inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Z. 19 %
Stand Januar 2024
Archiv - Ersatzversorgung mit Strom für Haushaltskunden
- Preisblatt für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom bis 31.12.2023
- Preisblatt für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom bis 30.06.2023
- Preisblatt für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom bis 31.05.2023
- Preisblatt für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom bis 30.04.2023
- Preisblatt für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom bis 31.03.2023
- Preisblatt für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom bis 28.02.2023
- Preisblatt für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom bis 31.01.2023
- Preisblatt für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom bis 31.12.2022
- Preisblatt für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom bis 30.11.2022
- Preisblatt für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom bis 31.10.2022
- Preisblatt für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom bis 30.09.2022
Schlichtungsstelle ENERGIE
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de/
Telefon: | 030 / 27 57 240 - 0 |
Fax: | 030 / 27 57 240 - 69 |
E-Mail: | info[at]schlichtungsstelle-energie.de |
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
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Verbraucherservice
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Fax: | 030 / 22480-323 |
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